Nutzung der Einrichtung Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung während der im Aushang bekannt
gegebenen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses und ist
stets einzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss vom Training führen.
Transponder und Zutritt Mit Beginn der Mitgliedschaft erhält jedes Mitglied einen persönlichen
Transponder, ohne den die Nutzung des Studios nicht möglich ist. Das Mitglied verpflichtet sich, sich bei
jedem Besuch selbstständig ein- und auszuchecken. Der Transponder darf nicht an Dritte weitergegeben
werden. Bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung ist eine Neuausstellung erforderlich. Es wird eine
Aktivierungsgebühr in Höhe von 29,90 € fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder
ein geringerer Schaden entstanden ist.
Verhalten im Studio Alle Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber
anderen Personen sowie zu einem sachgerechten Umgang mit Geräten und Einrichtungen. Geräte sind
nach der Nutzung zu reinigen. Das Mitbringen von Glasflaschen ist untersagt. Den Anweisungen des
Personals ist Folge zu leisten.
Gesundheit und Eigenverantwortung Die Nutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Das
Mitglied versichert, sportgesund zu sein. Bei gesundheitlichen Bedenken ist vor Aufnahme des Trainings
ein Arzt zu konsultieren. Das Studio übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, sofern diese nicht
auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios beruhen.
Öffnungszeiten und Schließzeiten Das Studio behält sich vor, die Öffnungszeiten im Rahmen des
Zumutbaren anzupassen – z. B. an Feiertagen, für Wartungen, Renovierungen oder interne
Veranstaltungen. Vorübergehende, kurzfristige Schließungen von bis zu 7 aufeinanderfolgenden Tagen
berechtigen nicht zur Beitragsminderung.
Ermäßigungen Auszubildende, Schüler und Studierende erhalten bei Vorlage eines geeigneten
Nachweises (z. B. Ausbildungsnachweis oder Immatrikulationsbescheinigung) eine Ermäßigung bis
maximal zum 28. Lebensjahr. Der Nachweis ist unaufgefordert spätestens 2 Wochen vor Ablauf des
vorherigen Ermäßigungszeitraums zu erneuern. Erfolgt dies nicht fristgerecht oder entfällt die
Ermäßigungsvoraussetzung, wird automatisch der reguläre Mitgliedsbeitrag gemäß Tarifliste fällig (z. B.
Tarif 1 mit 29,50 € 14-tägig).
Datenschutz Personenbezogene Daten des Mitglieds werden unter Beachtung der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften (DSGVO) verarbeitet. Details sind der im Studio ausgehängten und auf der
Website abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug ist das Studio berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro
Mahnung sowie ggf. Rücklastschriftgebühren zu erheben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.
Haftung Das Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des
Studios oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung
mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder anderer persönlicher Sachen ist ausgeschlossen,
es sei denn, dem Studio ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen. Das Studio haftet nicht für
selbstverschuldete Unfälle.
Mitgliedschaft und Vertragsübertragung Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Eine
Weitergabe des Transponders oder die Nutzung durch Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann das
Studio eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € erheben und/oder den Vertrag fristlos kündigen.
Kündigung und Ruhezeiten Kündigungen müssen in Textform (Brief oder E-Mail) erfolgen. Maßgeblich
ist der Tag des Zugangs. Eine beitragsfreie Ruhezeit kann bei Krankheit, Schwangerschaft oder längerem
Auslandsaufenthalt nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt werden. Ein Anspruch hierauf
besteht nicht.
Technische Störungen Störungen oder Defekte an Geräten sind unverzüglich dem Personal zu
melden. Die Nutzung defekter Geräte ist untersagt. Das Studio übernimmt keine Haftung für Schäden, die
durch nicht gemeldete Störungen entstehen.
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Nebenabreden Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrags bedürfen der Textform.